EX Voto - Florian Koller legte ein Gelübde zum Bau der Kapelle an seinem Geburtsort ab
Florian Koller wurde in Innenried, auf dem Hof gegenüber der Kapelle am 4. Juni 1775 geboren. Nach seiner Priesterweihe wurde er Kaplan in Landau und bald darauf zum Hofkaplan und Sekretär des letzten Fürstbischofs von Passau, Leopold Leonhard Raymund Graf von Thun-Hohenstein. Als Fürstbischof von Passau übte er bis 1803 in Personalunion mit seiner geistlichen Macht als Bischof von Passau auch weltliche Herrschaft über das Hochstift Passau aus, dem er auch als Landesherr vorstand. Mit der Säkularisation von 1803 erloschen die Fürstbistümer und deren weltliche Macht.
Der Bischof weigerte sich aber, die eingetretenen Veränderungen anzuerkennen. Er verließ Passau und lebte bis zu seinem Tode auf seinem Besitz in Cibulka bei Prag. Die Geschäfte im Bistum Passau nahm der Geistliche Rat wahr. Sein Sekretär Florian Koller übernahm den Briefwechsel zwischen Passau und Prag, auf Weisung auf nicht amtlichem Kuvert.
1809 plagte Florian das Heimweh und er kehrte zurück nach Innenried, wo er sich als Aushilfsprediger durchfristetet, bis er eine Stelle in Grainet antreten durfte. Der elterliche Hof hatte bereits den Besitzer gewechselt.
Mögen diese Lebensumstände den Anlass für sein Gelübde gegeben habe.
EX LIBRU PIO VOTO
Sein Schreiben an die Kirchenverwaltung Zwiesel vom 29. September 1851, mit der Bitte das Stiftungskapital zu verwalten.
Straubing, den 29. September 1851
Katholisches Pfarramt Zwiesel
Auf meine den 24. April 1850 durch das königliche Landgericht Straubing, an die königliche Regierung von Niederbayern mit meinem Bauplan eingereichte unterthänigste Bitte um gnädigste Erlaubnis in meinem Geburtsort Innenried bei Zwiesel königliches Landgericht Regen zur Ehre Gotts und zur Beförderung religiös frommer Gesinnungen eine Kapelle auf meine Rechnung bauen lassen zu dürfen mit welcher Bitte ich auch die unterthänigste Versicherung verband, 200 fl /: zweihundert Gulden Fundationskapital zur Sicherung des baulichen Fortbestandes der Kapelle deponieren zu wollen, hat höchstselbiger im Einverständnis des höchwürdigsten bischöflichen Ordinariats Passau den besagten Bau am 20. Juli 1850 gnädigst genehmigt.
In Folge dieser gnädigsten Genehmigung der Stadt habe ich heuer in genanntem Dorfe eine Kapelle aus Granitsteinen nach bewilligter Form des Bauplans bauen lassen, deren innerer Raum 42 Schuhe lang, 22 Schuhe breit und 16 Schuhe hoch ist, der Fußboden dieser Kapelle ist mit Marmorsteinen gepflastert, und mit Kirchenstühlen besetzt, und der mit Weißblech gedeckte spitzige Turm derselben enthält eine von dem hochwürdigsten Herrn Bischof von Regensburg in honorem Sancti Floriani eingeweihte Kirchenglocke.
Der Altar für die besagte Kapelle ist nach byzanthinischer Form in Regensburg gebaut und z..- lich gefaßt worden, in dessen Mitte das Altarblatt zwei ausgezeichnet künstlich gemahlte, mit einem Nimbus von Engeln umgebene Bilder der seligsten Jungfrau Maria Mutter Gottes und des göttlichen Kindes Jesu vorstellt.
Dieser schöne Altar wird aus Regensburg erst dann nach Innenried geliefert und daselbst in der neugebauten Kapelle aufgestellt werden, wenn diese von aller Feuchtigkeit ausgetrocknet sein wird.
Da ich diese Kapelle der bewilligten Form des Bauplans getreu verhältnismäßig um einige Schuhe ausgedehnter, als der eingereichte Bauplan anzeigt, habe bauen lassen, so werde ich deswegen 300 fl dreyhundert Gulden Fundationskapital für die Sicherung des baulichen Fortbestandes dieser Kapelle deponieren.
Obwohl die Gemeinde Innenried die Aufsuchung der zum Bau geeigneten Granitsteine, und die Hand- und Spannarbeiten für den Kapellenbaubau unentgeltlich übernommen hat, so kostet mich dessen ungeachtet dieser Bau samt allen Bestandtheilen und Einrichtungen der Kapelle nebst dem genannten Fundationskapitale für den baulichen Fortbestand derselben doch über 2000 fl.
Ex Libru pio voto habe ich für die oben besagten Zwecke die beschriebene Kapelle bauen lassein; mit diesem Votum habe ich aber auch das Gelübde verbunden, bei dieser Kapelle mit meinem Fundations-Kapital von 400 fl. vierhundert Gulden eine Messenstiftung zu errchten, deren zufolge in der besagten Kapelle jährlich fünf heilige Messen gelesen werden sollen, nemlich vier heilige Quatembermessen für mich, für meine Eltern und Anverwandten, und die fünfte heilige Messe soll jährlich am 4. Mai zu Ehren des heiligen Florian gelesen werden.
Die 400 fl. Vierhundert Gulden Fundationskapital der beantragten Messenstiftung ist nach meinen bei dem königlichen Kreis- und Stadtgerichte Straubing bereits deponierten letztwilligen Bestimmungen und Verordnungen in jenem meinem Darlehungs Kapital von 1000 fl /: ein tausend Gulden a 4 Prozent enthalten, welches laut Hypothek-Schuldbrief Dd 11 Dezember 1846 auf erster Hypothek des Anwesens der Johann Jobischen Kleingütlerseheleleute in Hirschling des königlichen Landgerichts Mallersdorf hypothekarisch versichert ist, von welchem Kapitale ich mir den ganzen Interessensgenuß Vorbehalte bis zu meinem Ableben und folglich die Intererssen des fraglichen Fundationskapital es nach meinem Ableben für die besagten Stiftungszwecke fließen werden.*
Meinem oben erwähnen Gelübde zu folgen erbiete das in der oben besagten Darlehenssumme enthaltene Fundationskapital zu 400 fl ist in meiner gesetzlich verfassten und unwiderruflich deponierten letztwilligen Anordnung speziell aufgeführt als eine beantragte Messenstiftung im Sinne meines erwähnten Gelübdes ich hiermit dem katholischen Pfarramte meine beantragten fraglichen Fundation zur Acceptation der Kirchenverwaltung, die bezüglich der fraglichen Kapelle auch aus Mitgliedern der Dorfgemeinde Innenried bestehen dürfte, und bitte, das Pfarramt wolle meinen Fundations-Antrag mit den Belegen der Acceptations Urkunde und der pfarramtlichen Bestimmungen des Stipendium und der Salarien für jede Persolvierung der fünf Heiligen Stiftermessen dem königlichen Landgerichte Regen als Verwaltungsbehörde zur Begutachtung und zur Bewirkung der höchsten Regierungsgenehmigung empfehlen.
Nach meinen unmaßgeblichen Bestimmungen soll für jede Persolvierung der heiligen fünf Stiftermessen bezahlt werden.
A: Dem jeweiligen Herrn Pfarrer in Zwiesel das Stipendium -.- – – – fl, 38 Kr
- Dem Herrn Pfarrer Cooperator für den Gang nach Innenried zum Messe lesen In der dortigen Kapelle – – – fl, 24 Kr.
- für die Bedienung des daselbst Messe lesenden Priesters – – – fl, 12 Kr.
___________________
Summe – – 1 fl, 24 Kr.
Nach Abzug der pfarramtlich bestimmten Meßstipendien und Salarien für die jährlich in der fraglichen Kapelle zu persolvierenden heiligen fünf Stiftermessen soll der jährliche Überschuss von den Fundationsinteressen der Kapelle zu Gute kommen
Für Altarskerzen, Ampelöl, ….. und andere Bedürfnisse der Kapelle.
Für den Zweck der fraglichen Messenstiftung besitze Ich einen schönen Messkelch, womit mich meine ehemalige Pfarrgemeinde Atting bei meinem Abschiede von derselben beehrt hat, auch besitze ich für diesen Zweck zwey neue schöne Meßkleider, ein vielfärbiges und ein schwarzes, und werde nach erlangter höchster Regierungsgenehmigung meiner beantragten Messenstifttung für die fragliche Kapelle noch alles übrige ankaufen, was von Seite der Kirche zum Celebrieren der heiligen Messen erforderlich ist.
Mit vollkommenster Hochachtung unterzeichnet
Florian Koller
Bischöflich passauscher geistlicher
Rath und freir. Dechant
u.Pfarrer von Atting z.Z.
…hentierter Benefiziant
In Straubing
Beschluss der Kirchenverwaltung
Beschluss
Wird vorgenannte Messenstiftung des Herrn geistlichen Rathes Florian Koller in Straubing auf seinen Antrag in der Form curagiert, dass hinsichtlich der Verwaltung des gesammten Stiftungsvermögens gesondert Rechnung geführt wird, sobald dieses Stiftungsvermögen gerichtlich überwiesen seyn wird.
Den 3 ten Okt. 1851
Kirchenverwaltung Zwiesel
Artmann Pfarrer
Vorstehende Schreiben, im Original im Archiv des Bistums Passau eingesehen, wurden von der altdeutschen Schrift nach bestem Wissen übertragen von Unnasch Walter, Schriftführer des Fördervereins Innenrieder Dorfkapelle e.V.