Keine amtl. Kirche der Pfarrei - Fahnenweihe 1922 der FFW nur in Zwiesel
Es taucht immer wieder die Frage auf, warum die Kapelle der Stadt Zwiesel gehört.
Es handelt sich um eine reine persönliche Stiftung. Er bat die Rechtler mit Schreiben vom 28. Februar 1850 um Genehmigung an seinem Geburtsorte eine Kapelle zu bauen. Diese beschlossen am am 7. April 1850 das Vorhaben zu unterstützen und stellten gegenüber seinem Geburtshaus ein Grundstück zur Verfügung.
Dann konnte Florian Koller neben den amtlichen Genehmigung auch die Erlaubnis der Diözese einholen. Sie gab ihr Einverständnis nur unter der Auflage, dass der genügen Kapital für den Unterhalt anweist und für die nächtliche Absperrung Sorge getragen wird.
Weitere Informationen in der Seite Genehmigungen
ZU Bauausführung und Stiftungskapital weitere Informationen in der Seite Baugelübde EX VOTO
Nachdem das Stiftungskapital aufgezehrt war, wurden notdürftigste Unterhaltungsmaßnahmen von der Dorfgemeinschaft durchgeführt.
Die Kirche steht auf sogenannten Rechtlergrund wie damals von den Gemeindegrundrechtlern zugewiesen.
Es wurden in den umliegenden Dörfern die Rodungsflächen in Hofstellen aufgeteilt, in Innenried 8, und um Ansiedelungswillige zu finden, mit Rechten wie Gemeingrundstücke, Holzrecht. Weiderecht u.a. ausgestattet.
Im Zuge der Eingemeindung wurden 1982 sämtliche ehemaligen Rechtlergrundstücke von die Stadt Zwiesel abgelöst. Damit ging auch die Kapelle in den Besitz der Stadt Zwiesel über.
Abgebildetes Dokument bestätigt, dass es sich um keine amtliche Kapelle handelt.
Am 19. Apil 1922 hat Stadtpfarrer Schadenfroh von Zwiesel ein Gesuch an das Bischöfliche Ordinariat Passau um gnädigste Genehmigung für die kirchliche Benediktion der neuen Fahne der Feuerwehr Innenried und Klautzenbach am 21. Mai des Jahres gerichtet. Es sind die Vorschriften genau erfüllt.
Am 21. April 1922 hat das Ordinariat Passau geantwortet:
“ Auf das Gesuch vom 18./19. April des Jahres wird, da die Vorschriften genau erfüllt sind, die erbetene Vollmacht zur Weihe der Fahne der Wehren von Klautzenbach und Innenried erteilt.
Wir setzen voraus, das die kirchliche Weihe in Zwiesel vorgenommen werden wird.
An
d. Stadtpf. Zwiesel
21.IV 1922